Die Erbvorsorge schützt Ihren Willen noch zu Lebzeiten
Damit nach dem Todesfall der Nachlass nach Ihrem Wunsch vergeben wird, ist eine strukturierte und professionell erstellte Erbvorsorge von höchster Wichtigkeit.
Der Tod ist für viele Menschen ein unangenehmes Thema – dennoch beschäftigen sich auch viele Menschen mit der Frage, wie ihr Vermögen nach dem Tod an die Erben verteilt werden soll. Gerade bei unübersichtlichen Erbverhältnissen durch Scheidungen, zweite Heirat, Kinder von unterschiedlichen Partnern und so weiter empfiehlt sich eine rechtzeitige, professionelle und kompetente Erbvorsorge. Damit werden sowohl Streitigkeiten unter Angehörigen vermieden, wie ein Zerstückeln des Vermächtnisses möglichst ausgeschlossen. Durch eine rechtzeitige Vorsorge ist auch klar, wer den Erbnachlass im Todesfall verwalten wird.
Leistungen:
- Gründliche und systematische Erfassung der Vermögensverhältnisse
- Begleitung beim Notar
- Auch Besitztümer außerhalb der deutschen Grenzen, Firmenanteile etc. werden berücksichtigt
Leistungen, die von uns nicht erbracht werden, für die wir ihnen jedoch einen Anwalt oder Notar empfehlen können:
- Berücksichtigung der Pflichtteile
- Hilfestellung beim Aufsetzen des Testaments
Jede zweite Ehe wird heutzutage geschieden.
Dadurch entstehen nicht nur rein persönliche Folgen, es kommt auch zu komplizierteren Konstellationen in der Erbfolge.
Gerade bei Kindern aus erster Ehe und zweiter Ehe entstehen Ansprüche, die nicht offensichtlich sind. Wenn kein Testament (etwa das sogenannte Berliner Testament) vorliegt, das Ihren letzten Willen festlegt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Menschen, die Ihnen nicht nahestehen, könnten dann trotzdem Anspruch auf Ihr Vermögen haben und damit das Erbe derer schmälern, die sich um Sie bemüht haben. Das ist gerade bei mittleren und größeren Vermögen oftmals schmerzhaft in der Vorstellung. Auch die Sorge, die Familie könnte sich über ungeklärte Erbschaften entzweien, ist leider berechtigt: gerade die angeheiratete Familie der Kinder kann hier emotional unberührter rechtliche Forderungen stellen und so Ihren ungeklärten letzten Willen verzerren. Damit auch nach dem Todesfall mit Ihrem Vermögen so umgegangen wird, wie Sie es sich vorstellen, ist eine rechtlich feste, systematisch erstellte Regelung der letzten Dinge die beste Möglichkeit. Ungeregelte Erbfälle nämlich entsprechen selten dem Wunsch des Erblassers.
- Klärung der letzten Angelegenheiten zu Lebzeiten
- Streitpunkte der Angehörigen werden nach Möglichkeit ausgeräumt
- Zerstückelung wichtiger Besitztümer wird vermieden
- Der Letzte Wille ist schon zu Lebzeiten geklärt
Wie Sie den Erbnachlass professionell verwalten und verwerten lassen können
Eine weitere Fragestellung, die sich bei der Erbvorsorge ergibt, liegt beim Hausbesitz vor. Wenn zwei Kinder ein Haus erben, so wird oftmals veranschlagt, dass eines die Immobilie bekommt, das andere Kind erhält umgehend einen Betrag zum Ausgleich der nicht in Anspruch genommenen Hälfte dieser Immobilie.
Streitigkeiten entstehen dann dadurch, dass zum einen nicht der Betrag kurzfristig zahlbar ist, zum anderen eine oft hochgeschätzte Immobilie nur einem der Kinder zufällt. Verkompliziert wird dies noch dann, wenn die Kinder nur ein Elternteil gemein haben und die Erbfolge strittig ist. Langwierige Rechtsfälle zum Schaden aller Beteiligten und des letzten Willens des Erblassers sind da fast unvermeidlich. Besser ist es, hier rechtzeitig vorzusorgen und gegebenenfalls die künftigen Erben über die Aufteilung zu informieren, damit diese sich darauf vorbereiten können. Ähnlich gelagert sind die Schwierigkeiten auch beim Erbe von Firmenanteilen oder kleinen Unternehmen. Erschwerend zur Frage nach der Aufteilung dieser Vermögenswerte, die sich nicht so einfach aufteilen lassen wie eine Briefmarkensammlung, sind die daran möglicherweise anhängenden Arbeitsplätze. Erbstreitigkeiten führen hier unter Umständen zum Niedergang des mühevoll aufgebauten Unternehmens mit den langjährigen Mitarbeitern. Eine schnelle und gute Regelung des Erbfalles in diesem Bereich ist damit auch dem Betriebsklima dienlich. Wenn dazu noch ein Erbpfleger benannt ist, der den Erbnachlass in diesem Bereich verwalten kann, ist für den Fortbestand des Unternehmens weitestgehend gesorgt. Letztlich bleibt zu erwähnen, dass wir auch Erfahrung mit Besitzständen im Ausland, etwa in Spanien haben. Viele Menschen leisten sich einen Alterssitz oder eine Ferienwohnung, die entsprechend verwaltet und den Erben zugeführt werden muss. Eine gute Regelung auch dieser Vermögensverhältnisse sorgt für Klarheit auch in diesem Bereich, bei dem unter Umständen auch außerdeutsche Regelungen zum Tragen kommen können. Überlassen Sie Ihr Erbvermögen nicht dem Zufall – kontaktieren Sie uns!